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Lucona Affäre

Im Zentrum des „größten Politikskandals der Zweiten Republik“ stand der Hausherr des „roten Parvenü-Clubs 45“ (Gerald Freihofner) Udo Proksch, der den Motorfrachter „Lucona“ am 23. Jänner 1977 mit einer Zeitbombe nahe der Malediven versenkte und dadurch sechs Matrosen tötete – um einen millionenschweren Versicherungsbetrug durchzuführen. An Bord befand sich Alteisen, das als Uranaufbereitungsanlage versichert war. Als die Versicherung den begründeten Betrugsverdacht belegen konnte, stellte der mit Recherchen beauftragte Privatdetektiv 1983 eine Strafanzeige gegen Proksch und dessen Partner wegen Betruges und Mordes. Der damalige Justizminister Harald Ofner (FPÖ) lehnte zunächst mehrere Anträge der Staatsanwaltschaft auf gerichtliche Voruntersuchungen ab. Politische Interventionen vor und während einer 1985 verhängten Untersuchungshaft verschleppten das Verfahren: der damalige Außenminister und Proksch-Freund Leopold Gratz (SPÖ) bestätigte vor Gericht, dass tatsächlich eine Anlage zur Uranaufbereitung verladen worden wäre. Schließlich wurde Proksch 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt. In einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurden die politischen Interventionen des Freundeskreises aus dem „Club 45“ thematisiert, wobei besonders das Verhalten des Innenministers Karl Blecha (SPÖ), des Außenministers Gratz, die Haltung des Justizministers Ofner und des bereits verstorbenen Verteidigungsministers Karl Lütgendorf (SPÖ) kritisiert wurde. Ansatzweise wurden Verbindungen zum Noricum-Skandal sichtbar, die den ehemaligen Verteidigungs- und Innenminister Otto Rösch (SPÖ) betrafen. Das Netzwerk rund um den Club 45 zeigte auch Beziehungen zu führenden Leuten der FPÖ auf, die bis 1986 als kleinere Partei in einer Koalition mit der SPÖ die Regierung bildete. Blecha wurde 1993 in einem Verfahren freigesprochen, da er bereits wegen eines vergleichbaren Vorwurfes (falsche Zeugenaussage, Urkundenunterdrückung) im Kontext der Noricum-Affäre verurteilt worden war. Gratz wurde wegen der Beschaffung gefälschter Frachtpapiere aus Rumänien zu einer Geldstrafe, ein Gerichtspräsident wegen falscher Zeugenaussage zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Jahr
1977
Autor*innen