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Kartengrafiker: Karl Perucker, Verlag: Artaria & Comp., Wien, 1919 / Boston Public Library, Norman B. Leventhal Map Center Collection

Abgestimmt! Wie Grenzen entstehen

Vor hundert Jahren erlebte die junge Republik Österreich einen Wendepunkt: Im Oktober 1920 wurde das erste Mal in der Geschichte Europas der Verlauf von Grenzen mit demokratischen Mitteln festgelegt. Auch wenn die Entscheidung zum Staatsgebiet der Republik nur in zwei Ausnahmen so gefällt wurde (außer in Kärnten 1920 auch im späteren Burgenland 1921), zeigen diese beiden Beispiele doch, dass Konflikte und Gewalt auch demokratisch und friedlich aufgelöst werden konnten. Überraschend war für die Republik im Oktober 1920 außerdem der klare Ausgang, der alle fraglichen Gebiete Kärntens Österreich zusprach. Auf den Friedensverhandlungen zum Ende des Ersten Weltkriegs war Österreich ein „Anschluss“ an Deutschland verboten worden. Dieser Zwang zur Selbstständigkeit wurde von einer großen Mehrheit sehr negativ aufgenommen. Daher wurde der Friedensvertrag oft in schlechtem Licht präsentiert – was ihre Gebiete anging, bekam die Republik durch dieses Regelwerk aber Gebiete zugesprochen, mit denen viele nicht gerechnet hatten. 

 

Am Ende des Ersten Weltkriegs wurden 1918 in nur wenigen Wochen neue Staaten gegründet. Die Ausrufung der Republik Deutschösterreich war von Konflikten um Grenzziehungen mit anderen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie begleitet. Gerade die Gemischt- und Vielsprachigkeit in Grenzregionen stand im Widerspruch zum „Selbstbestimmungsrecht der Völker”. Auch einzelne Bundesländer versuchten sich abzuspalten: Für eine große Mehrheit schien der „Anschluss“ an Deutschland naheliegend, da es kaum Nationalismus für ein eigenständiges Österreich gab, der Deutschnationalismus hingegen weit vorherrschend war. Darüber hinaus bestimmte die Annahme, dass ein Kleinstaat nicht überlebensfähig wäre, die politische Debatte. Der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye im Jahr 1919 schuf jedoch Fakten: Der „Anschluss“ an Deutschland wurde untersagt, Österreichs Grenzen wurden festgelegt. Nicht alle Grenzkonflikte waren damit beigelegt. Es sollte bis zur Übergabe des Burgenlandes in die österreichische Staatshoheit Ende 1921 dauern, bis die Grenzen des neuen Staates feststanden.

 

In den Regionen bestanden die Konflikte aber lange weiter und bis in die Gegenwart ist Vielsprachigkeit für Österreich ein bestimmender Faktor. Die zögerliche Umsetzung der Zugeständnisse an nicht-deutschsprachige Minderheiten führte zu Spannungen, die sich erst am Ende des Jahrhunderts auflösten  (besonders sichtbar am Kärntner Ortstafelkonflikt).

 

Hintergründe zu Nationalismus und Vielsprachigkeit in der Habsburgermonarchie können Sie hier nachlesen.

 

Weitere Informationen zur Idee und Praxis des „Selbstbestimmungsrechts der Völker“ am Ende des Ersten Weltkriegs finden Sie hier.

 





Der Friedensvertrag: Verhandlungen in Saint-Germain-en-Laye (1919)

Am 10. September 1919 unterzeichneten Österreich und die Siegermächte sowie weitere Staaten in einem Vorort von Paris den Staatsvertrag von St. Germain. Österreich und seinen Verbündeten wurde – wie schon im Versailler Vertrag für Deutschland formuliert – die alleinige Schuld am Krieg zugewiesen. Der Vertrag  war Teil der neuen europäischen Friedensordnung, er regelte unter anderem die Grenzziehungen, den Schutz der Minderheiten, und er schrieb ein Anschlussverbot an Deutschland fest. Dazu kamen Beschränkungen der bewaffneten Streitkräfte und Reparationsforderungen. Die Republik hieß nun nicht mehr Deutschösterreich, sondern Österreich.
Für die Alliierten war es besonders schwierig, den zukünftigen Grenzverlauf neutral festzulegen. Die Theorie der „Selbstbestimmung der Völker“ traf auf die reale Situation von Gemischt- und Vielsprachigkeit. Die Verwendung von Sprache war abhängig von vielen Faktoren, wie dem sozialen Status und familiären Hintergrund, und wurde nicht allein vom Wohnort bestimmt. Außerdem hingen Gebiete, in denen bestimmte Sprachen vorherrschend waren, nicht unbedingt so zusammen, dass Grenzen einfach zu ziehen waren. Der Nationalstaat, in dem eine Bevölkerung nur einer Sprache zusammenlebte, blieb für Zentraleuropa Theorie – dennoch erhielten Minderheiten kaum Rechte.

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Diese Filmaufnahme zeigt die Ankunft der österreichischen Delegation und Übergabe der vorläufigen Vertragsbestimmungen an österreichische Delegierte in Saint-Germain-en-Laye im Mai 1919.

Stummfilmaufnahme der US-Army, Office of the Chief Signal Officer, Saint-Germain-en-Laye, 1919 / US National Archives




Kärnten/Koroška: Nicht nur „Abwehrkampf“, sondern auch demokratische Abstimmung (1918–1920)

Nach dem Ende des Krieges war die Zugehörigkeit des heutigen Südost-Kärnten unklar.  Anfang November 1918 besetzten Truppen des neu gegründeten Staats der Slowenen, Kroaten und Serben (SHS-Staat) gemischtsprachige Gebiete Südost-Kärntens. Die darauffolgenden Kämpfe zwischen Verbänden mit österreichischen Freiwilligen und dem nunmehrigen Königreich der Slowenen, Kroaten und Serben gingen als „Kärntner Abwehrkampf“ in die österreichischen Geschichtsbücher ein. Tote und Verwundete gab es auf beiden Seiten. Der Vertrag von St. Germain sah schließlich eine Volksabstimmung in Teilen Südkärntens vor, sowie – ohne vorherige Volksabstimmung – eine Abtretung des Val Canale/Kanalska dolina/Kanaltal an Italien und Mežiška/Mießtal, von Dravograd/Unterdrauburg und von der Gemeinde Jezersko/Seeland an das SHS-Königreich. Die Mehrheit der Bevölkerung, auch der slowenischsprachigen, wählte am 10. Oktober 1920 die Zugehörigkeit zu Österreich, nicht zuletzt aufgrund der Versprechen und Appelle an die slowenischsprachige Bevölkerung.

Der Jahrestag der Abstimmung vom 10. Oktober 1920 wurde zum Kärntner Landesfeiertag. In der Erinnerungskultur stand nicht Österreich im Vordergrund, sondern die Abgrenzung zu Jugoslawien.

Obwohl bis heute die Ereignisse unterschiedlich beurteilt werden, haben sich die Konflikte zwischen der politischen Vertretung von deutsch- und slowenischsprachigen KärntnerInnen seit den 2000er Jahren merklich entspannt.




Die Südsteiermark und der SHS-Staat (1918–1920)

Das von einer slowenischen Mehrheit bewohnte Gebiet der Untersteiermark wurde gleichermaßen von Deutschösterreich wie vom SHS-Staat für sich beansprucht. Ende November 1918 brachte der slowenische Major Rudolf Maister das Gebiet unter die Kontrolle seiner Truppen. Es kam zu Kampfhandlungen und Zwischenfällen. Eine Kommission legte daraufhin fest, wie die Grenze verlaufen sollte, was sich als sehr schwierig herausstellte, da Städte vor allem deutschsprachig bestimmt waren, ländliche Bereiche hingegen slowenischsprachig. Der am 10. September 1919 unterzeichnete Vertrag von St. Germain sprach die Untersteiermark dem späteren Jugoslawien zu. In beiden Teilen der nun getrennten Region lebte deutsch- und slowenischsprachige Bevölkerung.




Burgenland/ Lajtabánság: Von Deutsch-Westungarn zum Burgenland (1921)

Im Vertrag von St. Germain wurden jene Gebiete in Westungarn, in denen sich die Mehrheit der Bevölkerung als deutschsprachig verstand, Österreich zugesprochen – betroffen waren die Komitate Pressburg/Bratislava/Pozsony, Wieselburg/Moson, Ödenburg/Sopron und Eisenburg/Vas.Nach dem Vertrag von Trianon sollte das Burgenland Ende August 1921 an Österreich übergeben werden. Ungarische Freiwillige führten einen „Abwehrkampf“ gegen Bundesheer und Gendarmerie und riefen die kurzlebige Republik Lajtabánság (Leitha-Banat) aus. Das Gebiet wurde bis zum Dezember 1921 vom österreichischen Bundesheer besetzt. Um den Konflikt zu beenden, einigten sich die Regierungen von Ungarn und Österreich auf die Durchführung einer Volksabstimmung, die darüber entscheiden sollte, zu welchem Staat die größte Stadt Ödenburg/Sopron gehören sollte. Die BewohnerInnen wählten im Dezember 1921 mehrheitlich Ungarn. Die übrige Region kam zu Österreich, wogegen ein Teil der BewohnerInnen mit ungarisch-nationalistischen Parolen protestierte. Das neue Bundesland – mit dem Namen Burgenland – musste nun neu vermessen werden.

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Die Pathé Gazette Berichterstattung zeigt hier die feierliche Übergabe von Sopron/Ödenburg an Ungarn unter Teilnahme von britischen Truppen 1922. Die britischen Nachrichten beziehen hier eindeutig Stellung und titeln „Befreit vom österreichischen Joch“. 

Stummfilmaufnahme, Produktion: British Pathé, 1922 / British Pathé

 




Tirol, Salzburg: Volksabstimmungen für einen „Anschluss“ (1920/21)

Die deutschnationale Haltung, dass ein „gemeinsames Volk einen gemeinsamen Staat“ haben müsse, und die lange Erfahrung als Teil eines großen Reichs führten zu starken Bewegungen für einen „Anschluss“ an Deutschland. In den Friedensverträgen von Versailles und St. Germain wurde die 1918 für die Republik Deutschösterreich vorgesehene Angliederung an Deutschland untersagt. Daher wurde auch das „Deutsch“ aus dem Staatsnamen gestrichen. Trotzdem formierten sich in Salzburg, Tirol und Vorarlberg politische Bewegungen zum „Anschluss“ an Nachbarstaaten. Im März 1920 wurden über 100.000 Unterstützungserklärungen für eine Volksabstimmung über einen „Anschluss“ Tirols an Deutschland gesammelt. Im April 1921 sprachen sich mehr als 98% dafür aus. Auch in Salzburg stimmten über 99% der BürgerInnen einen Monat später für eine Angliederung. In der Steiermark war eine Abstimmung für Juni 1921 zumindest geplant, die Regierung verhinderte aber deren Durchführung. Durch das ausdrückliche „Anschluss“-Verbot im Vertrag von Saint-Germain hatten diese Aktionen aber kaum Folgen – wenn auch der Völkerbund über all diese Abstimmungen beriet und in jedem der Fälle einzeln entschied, dass der „Anschluss“ weiterhin nicht erlaubt sei.




Tirol: Südtirol kommt zu Italien (1918/19)

Mit Kriegsende besetzten italienische Truppen den Brenner, den sich Italien 1915 beim Eintritt in den Ersten Weltkrieg von den alliierten Mächten vertraglich zusichern hatte lassen. Italiens Ziele, die gesamte Adria bis Dalmatien zu besetzen, scheiterten am neu gegründeten Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen. Die Abtretung Südtirols war hingegen zu erwarten, obwohl in diesem gemischtsprachigen Gebiet die deutschsprachige Bevölkerung klar in der Mehrheit war. Eine erneute Bestätigung der Vertragsbedingungen zwischen den Alliierten von schrieb seit 1915 fest, dass Südtirol und das Trentino zu Italien kommen wird. Die SüdtirolerInnen wurden Ende 1920 italienische StaatsbürgerInnen. In Tirol traten weite Teile der Bevölkerung für eine „Wiedervereinigung“ mit dem Süden ein.

Weitere Artikel zum Südtirolkonflikt finden Sie in unserem Lexikon der Zeitgeschichte.




Vorarlberg: Zwischen „Kanton übrig“ und „Bundesland Schwaben“ (1919)

Die Gründung Deutschösterreichs führte in Vorarlberg zur Loslösung von Tirol, es wurde ein eigenes Bundesland. Trotz des Bekenntnisses zum neuen Staat zeigten die Landespolitiker Zurückhaltung in Bezug auf den von der Sozialdemokratie favorisierten Anschluss an Deutschland. Die Angst vor einer Räterepublik wie in Bayern führte zur Gründung einer „freiwilligen Vorarlberger Volksmiliz“. Gleichzeitig wuchs in der Bevölkerung die Stimmung gegen das ferne, „jüdische“ beziehungsweise „Rote Wien“ und für einen „Anschluss“ Vorarlbergs an die wohlhabende Schweiz. In Folge kokettierten die VorarlbergerInnen immer wieder mit dem Gedanken der Angliederung an die Schweiz. Dieser Wunsch war jedoch in der Schweiz selbst nicht unumstritten und viele lehnten einen zusätzlichen Vorarlberger Kanton aus religiösen und wirtschaftlichen Gründen ab.




Schleswig, Schlesien und Preußen: Weitere Abstimmungen, die Europas Grenzen bis heute prägen

Nach dem ersten Weltkrieg wurden nicht nur die Grenzen der ehemaligen Habsburgermonarchie neu gezeichnet. Die politische Landkarte ganz Europas (und darüber hinaus) veränderte sich radikal – gänzlich neue Staaten entstanden, wobei sich manche als Gewinner und andere als Verlierer sahen. Neben dem Friedensvertrag von St. Germain wurden weitere Abkommen beispielsweise in Versailles mit dem Deutschen Reich, in Trianon mit Ungarn oder in Sèvres mit dem Osmanischen Reich unterzeichnet. Diese Verträge legten die Grenzen in anderen Teilen Europas fest und griffen auf die Idee zurück, die Bevölkerung in einzelnen Regionen demokratisch abstimmen zu lassen, zu welchem Staat sie zugehörig sein sollte. Das Abkommen von Versailles sah zwei Volksabstimmungen in der Grenzregion zwischen Dänemark und Deutschland vor, auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Schleswig. In der nördlichen „Zone I“ stimmte die Mehrheit für Dänemark, während sich die Wahlberechtigten in der südlichen „Zone II“ überwiegend für Deutschland aussprachen. Weitere Volksabstimmungen wurden in der Grenzregion zwischen Deutschland und Polen durchgeführt. Sowohl in Oberschlesien als auch in Ost- und Westpreußen stimmte die Mehrheit für Deutschland. Die dänisch-deutsche Grenze besteht bis heute, wohingegen sich die Grenzen zwischen Deutschland und Polen nach dem Zweiten Weltkrieg abermals verschoben haben. All diese Beispiele zeigen, dass Grenzen durch Entscheidungen geschaffen werden und auch, dass sie mit demokratischen Mitteln verändert werden können.




Credits

Text-, Bild- und Medienredaktion: Stefan Benedik, Markus Fösl, Dominik Ivancic, Martin Preinesberger

Inhaltliche Mitarbeit: Katharina Kraus, Antonia Plessing

Recherche, Textbasis: Sophie Gerber, Birgit Johler

Wissenschaftliche Beratung: Alfred Pfoser, Heidemarie Uhl

 

Management Nutzungsrechte: Birgit Mollik

 

Bildbearbeitung: Fuhrer, Wien